Automatik Führerscheineintrag B78 auf Schalter erweitern

B78 erweitern auf Schaltfahrzeuge

Nach wie vor gibt es Fahrschüler die es vorziehen nur den B78 Automatik Führerschein zu machen. Die Gründe sind vielfältig, nicht jeder kommt auf anhieb mit einer Schaltung zurecht. Da ist es besser sich auf den Verkehr zu konzentrieren, nicht auf die Schaltvorgänge.

Du hast bereits einen Automatik-Führerschein und möchtest zukünftig auch Schalter fahren?

Bereits am 01.04.2021 ist eine neue Regelung in Kraft getreten. Diese ermöglicht es Dir relativ einfach den Führerschein auf Schaltfahrzeuge zu erweitern.

Durch eine Schaltkompetenzschulung,   mit Abschluß durch eine  Testfahrt,  kann auf die Schlüsselzahl  197  geswitcht werden.  Danach ist es Dir erlaubt auch Kraftfahrzeuge  der  Klasse  B  mit  Schaltgetriebe zu  führen.

Was musst Du dafür tun?

  1. Du meldest Dich bei uns in der Fahrschule
  2. Wir bilden Dich mit mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug aus.
  3. Reichen die 10 vorgeschriebenen Mindeststunden nicht aus werden es eben mehr Ausbildungsstunden.
  4. Wenn die Schaltkompetenz erreicht ist findet eine mindestens 15-minütige Testfahrt in der Fahrschule mit einem unserer Fahrlehrer statt. Hier musst Du zeigen das schaltgetriebene Fahrzeug beherrschst.
  5. Danach stellt Berny’s Drive Academy Dir eine Bescheinigung über die erfolgreiche Ausbildung und Schalt Kompetenztest aus..
  6. Mit dieser Bescheinigung gehst Du auf Deine zuständige  Führerscheinstelle. Dort wird der SZ78 Eintrag durch die Schlüsselzahl  Schlüsselzahl 197 ersetzt.

Mit der SZ197 kannst Du dann sowohl Schalt- als auch Automatikfahrzeuge führen.

Motorrad fahren mit Schlüsselzahl B196

 

Seit Beginn des Jahres 2020 ist es in Deutschland möglich, durch die Teilnahme an einer speziellen Fahrerschulung die Berechtigung der Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse B auf das Führen von Leichtkraf­trädern (Hubraum 125 cm³, Nennleistung 11 kW, Leistungs­gewicht max. 0,1 kW/kg) auszuweiten. © Bernhard Eckert / Business-ON Stuttgart

Seit Anfang 2020 gibt es nun den neuen Führerschein B196. Dieser ermöglicht das fahren von Motorrädern bis 125 ccm. Voraussetzung: mind. 25 Jahre alt, 5 Jahre im Besitz der Klasse B…

In anderen EU-Ländern schon länger möglich, seit 01.01.2010 nun auch in Deutschland: Motorrad fahren mit dem Pkw-Führerschein.

Laut Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist es das Ziel, mehr Mobilität – insbesondere auch im Bereich der Elektromobilität – zu ermöglichen und gleichzeitig die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Gerade im ländlichen Raum soll so die individuelle Mobilität gestärkt und der Verkehr durch den Einsatz alternativer Antriebe klimafreundlicher gemacht werden.

Wie funktioniert die neue Regelung?

Klasse B mit der Schlüsselzahl 196
Seit Beginn des Jahres 2020 ist es in Deutschland möglich, durch die Teilnahme an einer speziellen Fahrerschulung die Berechtigung der Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse B auf das Führen von Leichtkrafträdern (Hubraum 125 cm³, Nennleistung 11 kW, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg) auszuweiten. Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1. Die Berechtigung wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl 196 bei der Klasse B nachgewiesen und gilt nur in Deutschland.

Zu beachten ist dabei!!

Fahrten im Ausland sind nicht möglich. Die Schlüsselzahl B196 berechtigt nur zum Führen von Leichtkrafträdern in Deutschland. Für Fahrten im Ausland ist nach wie vor ein Führerschein der Klasse A1 erforderlich.

Voraussetzungen für den Erwerb der Schlüsselzahl 196

  • Mindestalter 25 Jahre
  • Ununterbrochener Vorbesitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
  • Erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung in Theorie und Praxis bei einer Motorradfahrschule durch einen Motorradfahrlehrer (kann bereits mit 24 Jahren begonnen werden)

Vorlage der Teilnahmebescheinigung über die Fahrerschulung bei der für den Wohnort des Bewerbers zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung (= Datum der Teilnahmebescheinigung) und dem Eintrag der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten.

Wie wird die Berechtigung dokumentiert?

Bei Vorlage der Bescheinigung der Fahrschule über die erfolgreiche Teilnahme an der vorgeschriebenen Fahrerschulung wird von der für den Wohnort des Bewerbers zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ein neuer Führerschein ausgestellt. In diesen wird als Nachweis der Berechtigung, Leichtkrafträder zu führen, bei der Klasse B die Schlüsselzahl 196 eingetragen.

Welche Unterlagen werden für den Eintrag der Schlüsselzahl 196 benötigt?

  • Biometrisches Passbild
  • Bescheinigung der Fahrschule über die Teilnahme an einer Fahrerschulung gemäß Anlage 7b der Fahrerlaubnisverordnung

Welche Fahrzeuge dürfen mit der Schlüsselzahl B196 gefahren werden?

Zweirädrige Leichtkrafträder

Verbrennungs- oder Elektromotor mit folgenden technischen Vorgaben:

Motorleistung maximal 11 kW; Leistungsgewicht höchstens 0,1 kW/kg; Bei Verbrennungsmotor: Hubraum maximal 125 cm³

Als Beispiel das Faster-Son Modell XSR125 von Yamaha:

Faster Son-Modell XSR125

XSR Modelle – Für Freigeister entwickelt Entwickelt für Fahrer, die die einzigartige Verbindung des True Heritage-Designs mit zeitlosem Neo-Retro-Look und brandaktueller Technologie schätzen, sind die Sport Heritage-Modelle von Yamaha wirklich eine Klasse für sich. Alle XSR-Modelle mit ihrem einzigartigen Charakter und unvergänglichen Reiz werden nicht nur entwickelt, um ein herausragendes Fahrerlebnis zu bieten. Durch sie […]

Bitte beachten!!

Dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A1 mit symmetrisch angeordneten Rädern (Trikes) sind nicht erlaubt.

Welchen Mindestumfang und welche Inhalte umfasst die vorgeschriebene theoretische Schulung?

Es müssen mindestens 4 Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten Dauer klassenspezifischer Unterrichtsstoff für Motorradfahrer besucht werden.

Die erforderlichen Unterrichtseinheiten: A1 + A2; A3 + A4

Dabei geht es z.B. um folgende motorradspezifische Unterrichtsthemen (Auszug):

1. Lektion: Fahrer/Beifahrer/Fahrzeug

a. Persönliche Voraussetzungen
b. Schutz des Fahrers
c. Betriebs- und Verkehrssicherheit, Wartung und Pflege
d. Mitnahme von Beifahrern und Gepäck

2. Lektion: Besonderes Verhalten beim Motorradfahren
a. Spezielle Verkehrsregeln und Gefahren für Motorradfahrer
b. Sehen und gesehen werden
c. Fahrbahn „lesen“
d. Umweltbewusstes Fahren

3. Lektion: Besondere Schwierigkeiten und Gefahren für Motorradfahrer
a. Hauptgefahren durch andere Verkehrsteilnehmer
b. Fahren unter erschwerten Bedingungen (Sicht, Wetter)
c. Fahren bei Dämmerung und bei Dunkelheit
d. Sehen und gesehen werden
e. Verhalten nach Unfällen

4. Lektion: Fahrtechnik und Fahrphysik
a. Bedeutung von Übungen zur Fahrzeugbeherrschung
b. Kreiselkräfte, stabile und instabile Fahrzustände
c. Befahren von Kurven (Lenkimpulstechnik, Fliehkraft, Schräglage, Blicktechnik)
d. Bremsen, Ausweichen
e. Kritische Fahrzustände

AUSBILDUNG IN ECHTERDINGEN, LEINFELDEN, VAIHINGEN, STETTEN oder KORNTAL
Ihr wollt den B196 Führerschein machen? Dann meldet Euch doch einfach direkt bei mir: 0151 525 50 178.

Welchen Mindestumfang und welche Inhalte umfasst die vorgeschriebene praktische Schulung?

Es müssen mindestens 5 Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten Dauer fahrpraktische Schulung für Motorradfahrer absolviert werden. Die Schulung kann teilweise im „Schonraum“ (= Parkplatz, Übungsplatz, Industriegebiet o.ä.) und ansonsten im Realverkehr durchgeführt werden.

Dabei müssen z.B. folgende Inhalte geübt werden (Auszug):

1. Grundfahrübungen
a. Fahren im instabilen Bereich (Schrittgeschwindigkeit)
b. Kreisfahrt und Slalom
c. Brems- und Ausweichübungen
d. Gefahrbremsung

2. Fahrten im Realverkehr
a. Überlandfahrt
b. Autobahnen oder Schnellstraßen
c. Stadtverkehr

Mit welchen Fahrzeugen muss die Schulung durchgeführt werden?

Es müssen zweirädrige Krafträder der Klasse A1 verwendet werden, die den Vorgaben der Anlage 7 Nr. 2.2.3 der Fahrerlaubnisverordnung entsprechen:

  • Motorleistung bis zu 11 kW
  • Verhältnis von Leistung zu Leermasse von nicht mehr als 0,1 kW/kg
  • durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mindestens 90 km/h
  • mit Verbrennungsmotor: Hubraum mindestens 120 cm³, wobei eine Unterschreitung des Hubraums um 5 cm³ zulässig ist
  • mit Elektromotor: Verhältnis Leistung/Leermasse mindestens 0,08 kW/kg

Kann die Schulung auch auf einem Automatikfahrzeug durchgeführt werden?

Ja. Auch wenn die Schulung auf einem Automatikfahrzeug durchgeführt wurde, wird die Fahrberechtigung nicht auf Fahrzeuge mit automatischem Getriebe beschränkt.

Zeitpunkt der Teilnahmebescheinigung

Die Fahrschule darf die Schulung erst dann abschließen und die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung erst dann ausstellen, wenn der Teilnehmer während der fahrpraktischen Übungen seine Fähigkeiten zum Führen von Krafträdern der Klasse A1 erfolgreich unter Beweis gestellt hat.

Anmerkung aus der Redaktion:
„Kommt der ausbildende Fahrlehrer zum Ergebnis, dass die Teilnahme an der praktischen Schulung nach dem Absolvieren des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestumfangs von 5 Doppelstunden à 90 Minuten noch nicht erfolgreich war, muss die Fahrschule die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung verweigern.“ Bernhard Eckert, Fahrlehrer Klasse A: „In diesem Fall müssen zunächst weitere Übungseinheiten durchgeführt werden.“

Fazit:

Inhabern einer Fahrerlaubnis der Klasse B (Autoführerschein) wird dadurch das Führen von Krafträdern der Fahrerlaubnisklasse A1 in Deutschland erleichtert. Die Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde am 30.12.2019 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 52 veröffentlicht. Sie trat am 31.12.2019 in Kraft und betrifft Zweiräder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung bis zu 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg ist. Für Geniesser, die einfach mit einem großen Roller auch weitere Strecken, vor allem Kraftfahrstraßen nutzen wollen, eine tolle Sache.

Nachteil:

„Fairer Weise muß man an der Stelle aber auch auf Nachteile des B196 eingehen“, so B. Eckert, Fahrlehrer Kl A. „Als Einstieg zum Aufstieg auf andere Klasse A2 oder Klasse A Führerscheine ist er nicht geeignet. Wer später doch ev. über 125 ccm fahren möchte muß ganz normal Theorie, Praxis mit jeweils Prüfungen absolvieren. Beim Mindestalter 25 Jahren ist also gut zu überlegen ob nicht doch gleich Klasse A eine Alternative ist. Die Kosten liegen unter Umständen nicht so weit auseinander. Wer schon jahrelang Roller fährt bringt Fahrpraxis ja schon mit.  Zudem kann mit dem B196 nur in Deutschland gefahren werden. Im Ausland gilt die Erweiterung auf 125 ccm nicht.“

Dein 125 ccm Zweirad sollte unbedingt ABS haben

Wichtig an dieser Stelle: Zu empfehlen ist auf jeden Fall nur ein Rollermodell mit ABS System. Als Neuling auf einem Zweirad mit 125 ccm ist ein Bremssystem ohne ABS ein großes Sicherheitsrisiko.  Bei blockierenden Rädern ist, ohne entsprechende Erfahrung, eine Sturz vorprogrammiert. Dieser zieht unter Umständen schwerere Verletzungen nach sich.

Bitte unbedingt auch immer die vorgeschriebene Schutzbekleidung tragen.

Klasse-B196

Clever, ohne Antrag, Zeit sparend: Klasse B erweitern mit B196

Schnell und einfach kannst Du Leichtkrafträder der Motorradklasse A1 fahren – ganz ohne Prüfung und zu deutlich geringeren Kosten.

Wer kennt es nicht? In kilometerlangen Staus steigt die Sehnsucht vieler Berufstätiger, sich auf das Motorrad zu schwingen und die gemeinsten Nadelöhre der Stadt entspannt auf zwei Rädern zu umschiffen.

Kein Problem mit einem B196-Führerschein: Erweitere Deinen Klasse B-Autoführerschein unkompliziert um eine sogenannte Schlüsselzahl 196 und fahre damit auch leichte Motorräder mit maximal 15 PS (zum Beispiel eine 125er Maschine). Damit erreichst Du Geschwindigkeiten bis zu 100 km/h und benötigst keine separate Fahrerlaubnis mehr.

Musst Du für einen B196-Führerschein eine Prüfung ablegen?

Nein! Die theoretische und die praktische Prüfung fallen bei einer Erweiterung auf B196 komplett weg. Du musst lediglich mindestens vier zusätzliche Theoriestunden und mindestens fünf praktische Fahrstunden zu je 90 Minuten absolvieren.

Anschließend bekommst Du direkt von Deiner Fahrschule die Teilnahmebestätigung über die Schulung. Wird diese Bestätigung nun bei der Behörde vorgelegt, erhältst Du den Eintrag der Schlüsselzahl 196 und kannst mit Deinem B196-Führerschein künftig mit leichten Motorrädern auf den Straßen unterwegs sein.

Was gilt es beim B196-Führerschein sonst noch zu beachten?

  • Du musst mindestens 25 Jahre alt sein, um Dir die Schlüsselzahl 196 eintragen zu lassen. Die Schulung kannst Du aber natürlich schon ab einem Jahr vorher, also mit 24 Jahren, beginnen./li>
  • Du musst seit mindestens fünf Jahren einen Führerschein der Klasse B besitzen.
  • Es handelt sich beim B196-Führerschein nicht um einen Führerschein der Klasse A1. Somit ist auch keine Aufstiegsregelung (wie z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2) möglich. Für größere Maschinen muss ein entsprechender Führerscheinerwerb erfolgen.
  • Diese neue Regelung gilt nur in Deutschland. Im Ausland dürfen damit keine Leichtkrafträder der Motorradklasse A1 bewegt werden.

Im Folgenden findest Du zusammengefasst alle Informationen zur Ausbildung, dem Stundenpensum, den Voraussetzungen und den Merkmalen zum B196-Führerschein:

Ausbildungsinfos zur Klasse B196:

  • Mindestalter: 25 Jahre
    (mind. fünfjähriger Vorbesitz des Klasse B-Führerscheins notwendig)
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Keine

STUNDENPENSUM

Theorie
  • Doppelstunden à 90 Minuten: mind. 4
Praxis
  • Übungsstunden à 90 Minuten: mind. 5 Fahrten

VORAUSSETZUNGEN

  • Biometrisches Passfoto
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Kopie des Führerscheins (Klasse B)
  • Teilnahmebestätigung über B196-Schulung durch die Fahrschule

MERKMALE

LEICHTKRAFTRÄDER DER MOTORRAD­KLASSE A1
  • Hubraum max. 125 ccm
  • Motorleistung max. 11 kW (15 PS)
  • Verhältnis Leistung/Leergewicht max. 0,1 kW/kg

Führerschein Klassen B

 

Endlich flexible, individuelle mobile Freiheit erleben und unabhängig sein:

Starte jetzt mit Berny’s Drive Academy Deine Ausbildung zu einem sicheren und Verantwortungsbewußten  PKW Fahrer.

Du kannst dies auf insgesamt drei verschiedene Arten realisieren:

  • 100 % Schaltung
  • 100 % Automatik
  • ein Mix aus beiden Antriebsarten.

 

Ausbildungsangebot PKW
Autoführer­scheinklasse B im Überblick:

  • 100 % Schaltung
  • Auto-Führerschein mit Automatik (B197)
  • Auto-Führerschein nur für Automatik (SZ78)

 

Anhänger Führerschein

Du bist bereits im Besitz eines PKW-Führerscheins und möchtest künftig schwerere Anhänger fahren? Auch hier haben wir verschiedene Möglichkeiten für Dich.

  • BE Führerschein(Zugzusammenstellung: Zugfahrzeug max. 3,5t zGG plus Anhänger bis max. 3,5t zGG) (Gesamt max.  7t zGG)
  • B96 Fahrerschulung (Zusammenstellung: Zugfahrzeug max. 3,5t plus Anhänger ) (Gesamt max.  4,25t zGG) (SZ96)

Die PKW Führerschein-Klassen (B)

Klasse B (PKW)

Details

B mit SZ78

Klasse B mit SZ78 (Reiner Automatikführerschein)

Details

B197

Klasse B197 (Kombi aus Schaltwagen und Automatik)

Details

B96

Klasse B96 (Anhänger klein)

Details

BE

Klasse BE (Anhänger groß)

Details

Klasse BE

Mit schwerem Anhänger unterwegs

Der Führer­schein BE

Du möchtest mit einem richtig großen Anhänger unterwegs sein? Dein Ziel ist es, größere Pferde-, Boots- oder Wohnanhänger zu ziehen? Dann ist der Führerschein BE (Anhängerführerschein) genau der Richtige für Dich:

  • Mit einem Anhängerführerschein darfst Du ein Gespann aus PKW und Hänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von insgesamt 7.000 kg bewegen.
  • Sowohl der PKW als auch der Anhänger dürfen jeweils ein maximal zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg aufweisen.
  • Ist das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination doch mal höher als 7.000 kg, benötigst Du einen LKW-Führerschein.

Wie berechnet sich das zulässige Gesamtgewicht?

Das zulässige Gesamtgewicht ist das Gewicht, das ein leeres Fahrzeug bzw. ein Anhänger zusammen mit seiner Ladung maximal wiegen darf. Also:

zulässiges Gesamtgewicht = Leergewicht + maximale Zuladung

Dieser Wert ist übrigens auch im Fahrzeugschein nachzulesen.

Alle Infos zur Klasse BE:

AUSBILDUNG

  • Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF 17)
  • Ausbildung: Praxis (keine Theorie)
  • Prüfung: praktische Prüfung
  • Vorbesitz: Klasse B

STUNDENPENSUM

  • Übungsstunden: nach Bedarf
  • Überlandfahrt: 3 Fahrten à 45 Minuten
  • Autobahnfahrt: 1 Fahrt à 45 Minuten
  • Dunkelfahrt: 1 Fahrt à 45 Minuten

VORAUSSETZUNG

  • Biometrisches Passfoto
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

MERKMALE

  • Kfz der Klasse B mit Anhängern oder Sattelanhänger: zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg

Klasse B96

Wohnwagen anhängen und los gehts

Der B96-Führer­schein

Der B96-Führerschein erfordert keine praktische Prüfung. Er ist eine Erweiterung der Klasse B. Er wird ergänzt um die Schlüsselzahl 96. Durch diese kannst Du dann auch schwere Anhänger ans Auto packen.

Grundsätzlich darfst Du bereits mit Deinem PKW-Führerschein (Klasse B) nur kleine Anhänger ziehen. Dabei darf das Kraftfahrzeug jedoch maximal 3.500 kg schwer sein und der Anhänger nicht mehr als 750 kg wiegen. Ist der PKW leichter als 3.500 kg, kann der Anhänger auch mehr als 750 kg wiegen. Die Kombination aus PKW und Anhänger darf die zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg jedoch nicht überschreiten.

Hast Du vor einen Wohnwagen oder Camper zu zeihen? Dann bleibt Dir nur eine Erweiterung Deines Klasse B Führerscheins. Nach der Fahrerschulung für die Schlüsselzahl 96 kannst Du künftig mit einer zulässigen Gesamtmasse
( Kombination aus PKW und Anhänger) bis zu 4.250 kg unterwegs sein. Sollte dieser Wert überschritten werden, benötigst du einen BE-Führerschein.

Wie berechnet sich das zulässige Gesamtgewicht?

Das zulässige Gesamtgewicht ist das Gewicht, das ein leeres Fahrzeug bzw. ein Anhänger zusammen mit seiner Ladung maximal wiegen darf. Also:

zulässiges Gesamtgewicht = Leergewicht + maximale Zuladung

Dieser Wert ist übrigens auch im Fahrzeugschein nachzulesen.

Bei der Erweiterung um die Schlüsselzahl 96 ist keine externe Prüfung notwendig. Du musst lediglich einen Kurs in unserer Fahrschule absolvieren (Theorie & Praxis).

Alle Infos zur Klasse B96AUSBILDUNG

  • Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF 17)
  • Ausbildung: besondere Schulung
  • Prüfung: keine
  • Vorbesitz: Klasse B
  • Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt.

STUNDENPENSUM

  • Mindestens 7 Stundenv
  • Theoretischer Übungsstoff: mindestens 2,5 Stunden
  • Praktischer Übungsstoff: mindestens 3,5 Stunden
  • Fahrpraktische Übungen: mindestens 1 Stunde pro Teilnehmer

VORAUSSETZUNGEN

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

MERKMALE

Kfz der Klasse B mit Anhänger

  • zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers über 750 kg
  • zulässiges Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4250 kg

Klasse B197

Automatik trifft Schaltung: der B197-Führer­schein

Falls Du den Führerschein lieber mit Automatikschaltung absolvieren möchtest, Dir den Weg auf den Schalter aber nicht verbauen willst, ist der Führerschein mit der Schlüsselzahl B197 ideal für Dich.

Vorteil:  Mindestens zehn Fahrstunden (à 45 Minuten) absolvierst Du auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe. Diese Stunden sind integriert in Deine Ausbildung.

Danach gibt es eine 15-minütigen Kompetenz Prüfung. Berny’s Drive Academy bescheinigt Dir, dass Du in der Lage bist ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen. Es ist keine externe Prüfung, sie wird direkt von Deinem Fahrlehrer durchgeführt.

Ist der fahrschulinterne Test auf dem Schaltwagen bescheinigt, die externe praktische Fahrprüfung bestanden, kannst Du mit dem Führerschein B197 weltweit wählen ob Du ein Automatik- oder Schaltwagen fahren möchtest.

Alle Infos zur Klasse B197AUSBILDUNG

  • Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF17)
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
  • Eingeschlossene Klassen: AM, L

STUNDENPENSUM

Theorie
  • Doppelstunden à 90 Minuten
  • Bei Ersterteilung: 12 Theoriestunden
  • Bei Erweiterung: 6 Theoriestunden
  • Zusatzstoff: 2 Theoriestunden
Praxis
  • Übungsstunden: nach Bedarf
  • Überlandfahrt: 5 Fahrten
  • Autobahnfahrt: 4 Fahrten
  • Dunkelfahrt: 3 Fahrten
  • Mindestens 10 Fahrstunden werden dabei auf einem Schaltfahrzeug absolviert

VORAUSSETZUNGEN

  • Biometrisches Passfoto
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

MERKMALE

  • Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
  • Zulässige Gesamtmasse: max. 3.500 kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer

Anhänger­regelung

  • Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht von max. 750 kg immer erlaubt
  • Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht über 750 kg erlaubt, wenn zulässiges Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg beträgt

Details der Klasse B mit SZ78

Führerschein­ MIT AUTOMATIKEINTRAG (SZ 78)

Fährst Du lieber Automatik fährst und weißt das jetzt schon? Nicht jeder möchte mit einem Schaltwagen fahren: Der Führerschein mit Automatikeintrag erfolgt mit Eintrag der Schlüsselzahl 78.

In diesem Fall absolvierst Du Deine komplette Ausbildung sowie die praktische Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug.

Jedoch darfst Du anschließend auch nur mit Automatikfahrzeugen fahren. Dann herrscht Schalterverbot…

Alle Infos zur Klasse B MIT SZ 78:

AUSBILDUNG

  • Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF17)
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
  • Eingeschlossene Klassen: AM, L

STUNDENPENSUM

Theorie
  • Doppelstunden à jeweils 90 Minuten
  • Bei Ersterteilung: 12 Theoriestunden
  • Bei Erweiterung: 6 Theoriestunden
  • Zusatzstoff: 2 Theoriestunden
Praxis
  • Übungsstunden: nach Bedarf
  • Überlandfahrt: 5 Fahrten
  • Autobahnfahrt: 4 Fahrten
  • Dunkelfahrt: 3 Fahrten

VORAUSSETZUNGEN

  • Biometrisches Passfoto
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

MERKMALE

  • Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
  • Zulässige Gesamtmasse: max. 3.500 kg
  • Max. 8 Personen außer dem Fahrer

Anhänger­regelung

  • Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht von max. 750 kg immer erlaubt
  • Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht über 750 kg erlaubt, wenn zulässiges Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg beträgt

Details der Klasse B

AUSBILDUNG

  • Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF17)
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
  • Eingeschlossene Klassen: AM, L

STUNDENPENSUM

Theorie
  • Doppelstunden à jeweils 90 Minuten
  • Bei Ersterteilung: 12 Theoriestunden
  • Bei Erweiterung: 6 Theoriestunden
  • Zusatzstoff: 2 Theoriestunden
Praxis
  • Übungsstunden: nach Bedarf
  • Überlandfahrt: 5 Fahrten
  • Autobahnfahrt: 4 Fahrten
  • Dunkelfahrt: 3 Fahrten

VORAUSSETZUNGEN

  • Biometrisches Passfoto
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

MERKMALE

  • Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
  • Zulässige Gesamtmasse: max. 3.500 kg
  • Max. 8 Personen außer dem Fahrer

Anhänger­regelung

  • Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht von max. 750 kg immer erlaubt
  • Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht über 750 kg erlaubt, wenn zulässiges Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg beträgt
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