Wohnwagen anhängen und los gehts
Der B96-Führerschein
Der B96-Führerschein erfordert keine praktische Prüfung. Er ist eine Erweiterung der Klasse B. Er wird ergänzt um die Schlüsselzahl 96. Durch diese kannst Du dann auch schwere Anhänger ans Auto packen.
Grundsätzlich darfst Du bereits mit Deinem PKW-Führerschein (Klasse B) nur kleine Anhänger ziehen. Dabei darf das Kraftfahrzeug jedoch maximal 3.500 kg schwer sein und der Anhänger nicht mehr als 750 kg wiegen. Ist der PKW leichter als 3.500 kg, kann der Anhänger auch mehr als 750 kg wiegen. Die Kombination aus PKW und Anhänger darf die zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg jedoch nicht überschreiten.
Hast Du vor einen Wohnwagen oder Camper zu zeihen? Dann bleibt Dir nur eine Erweiterung Deines Klasse B Führerscheins. Nach der Fahrerschulung für die Schlüsselzahl 96 kannst Du künftig mit einer zulässigen Gesamtmasse
( Kombination aus PKW und Anhänger) bis zu 4.250 kg unterwegs sein. Sollte dieser Wert überschritten werden, benötigst du einen BE-Führerschein.
Wie berechnet sich das zulässige Gesamtgewicht?
Das zulässige Gesamtgewicht ist das Gewicht, das ein leeres Fahrzeug bzw. ein Anhänger zusammen mit seiner Ladung maximal wiegen darf. Also:
zulässiges Gesamtgewicht = Leergewicht + maximale Zuladung
Dieser Wert ist übrigens auch im Fahrzeugschein nachzulesen.
Bei der Erweiterung um die Schlüsselzahl 96 ist keine externe Prüfung notwendig. Du musst lediglich einen Kurs in unserer Fahrschule absolvieren (Theorie & Praxis).
Alle Infos zur Klasse B96AUSBILDUNG
- Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF 17)
- Ausbildung: besondere Schulung
- Prüfung: keine
- Vorbesitz: Klasse B
- Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt.
STUNDENPENSUM
- Mindestens 7 Stundenv
- Theoretischer Übungsstoff: mindestens 2,5 Stunden
- Praktischer Übungsstoff: mindestens 3,5 Stunden
- Fahrpraktische Übungen: mindestens 1 Stunde pro Teilnehmer
VORAUSSETZUNGEN
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
MERKMALE
Kfz der Klasse B mit Anhänger
- zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers über 750 kg
- zulässiges Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4250 kg