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Neue Führerschein Richtlinien
Die EU hat sich auf eine neue Führerscheinrichtlinie geeinigt – mit wichtigen Impulsen, aber auch kritischen Lücken. Der TÜV-Verband begrüßt Probezeit und Schulungen zu Assistenzsystemen, warnt jedoch vor dem Fehlen einer Null-Promille-Grenze, ausbleibenden Rückmeldefahrten ab 75 und dem geplanten Fahren ab 15 Jahren mit Pkw. |
Die vorläufige Einigung zwischen EU-Rat und EU-Parlament auf die vierte Führerscheinrichtlinie kommentiert Fani Zaneta vom TÜV-Verband wie folgt: „Die Einigung auf die neue EU-Führerscheinrichtlinie bringt Licht und Schatten – Fortschritte für die Verkehrssicherheit stehen neben verpassten Chancen. Ein starkes Signal ist die EU-weite Einführung einer zweijährigen Probezeit für alle neuen Fahrerinnen und Fahrer. Wer neu am Steuer sitzt, braucht klare Regeln und Orientierung – das schützt Leben. Auch die verpflichtende Schulung zu Fahrerassistenzsystemen ist ein Schritt nach vorn: Technik, die schützt, muss verstanden und beherrscht werden.“
Führerscheinrichtlinie braucht mehr Mut zur Sicherheit „Die neue Richtlinie bringt zwar wichtige Impulse – doch an entscheidenden Stellen fehlt der Mut zur Konsequenz. Wenig nachvollziehbar ist, dass die ursprünglich geplante Null-Promille-Grenze für Fahranfänger gestrichen wurde. Gerade in einer Zeit, in der Ablenkung und Alkohol am Steuer zu den Hauptursachen schwerer Unfälle zählen, wäre eine europaweit einheitliche Regel ein klares und konsequentes Signal gewesen.“ Seniorenmobilität stärken: TÜV fordert Rückmeldefahrten ab 75 „Die Entscheidung gegen verpflichtende Gesundheitschecks für ältere Verkehrsteilnehmende ist aus unserer Sicht nachvollziehbar – sie bringen nachweislich keinen relevanten Sicherheitsgewinn. Stattdessen braucht es wirksame und zugleich praxistaugliche Maßnahmen, um die sichere Mobilität älterer Menschen so lange wie möglich zu erhalten. Rückmeldefahrten ab 75 Jahren bieten hier einen konstruktiven Ansatz: Sie ermöglichen eine realistische Selbsteinschätzung, stärken das Sicherheitsbewusstsein und helfen, altersbedingte Veränderungen frühzeitig zu erkennen. Mobilität im Alter ist mehr als reine Fortbewegung – sie steht für Selbstbestimmung, Teilhabe und Lebensqualität. Der TÜV-Verband spricht sich daher klar für die Einführung regelmäßiger Rückmeldefahrten aus.“ Pkw mit 15: Verkehrssicherheitsrisiko durch neue Führerscheinregelung „Ein weiteres Sicherheitsrisiko droht durch die geplante Regelung, bereits 15-Jährigen das Fahren mit bis zu 2,5 Tonnen schweren Pkw bei Tempo 45 zu erlauben. Wer Kinder in tonnenschweren Fahrzeugen unterwegs sehen will, ignoriert die Realität auf unseren Straßen. Die Risiken für ungeschützte Verkehrsteilnehmende, wie Fußgängerinnen und Radfahrer sind offensichtlich. Hier braucht es mehr Verantwortung und weniger Risiko-Romantik. Die Bundesregierung ist gefordert, bei der nationalen Umsetzung klare Kante für die Sicherheit zu zeigen.“ Über den TÜV-Verband: Als TÜV-Verband e.V. vertreten wir die politischen Interessen der TÜV-Prüforganisationen und fördern den fachlichen Austausch unserer Mitglieder. Wir setzen uns für die technische und digitale Sicherheit sowie die Nachhaltigkeit von Fahrzeugen, Produkten, Anlagen und Dienstleistungen ein. Grundlage dafür sind allgemeingültige Standards, unabhängige Prüfungen und qualifizierte Weiterbildung. Unser Ziel ist es, das hohe Niveau der technischen Sicherheit zu wahren, Vertrauen in die digitale Welt zu schaffen und unsere Lebensgrundlagen zu erhalten. Dafür sind wir im regelmäßigen Austausch mit Politik, Behörden, Medien, Unternehmen und Verbraucher:innen. |
Event Fahren ohne Führerschein
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Event Fahren ohne Führerschein
Es gibt noch freie Plätze… Kennst DU jemanden der Lust und Interesse hat Motorrad zu fahren, aber noch keinen Motorrad-Führerschein besitzt? Wir bieten an zwei Wochenenden im August die Möglichkeit es einfach ohne zu versuchen! Völlig legal auf einem extra für uns abgesperrten Übungsparcours. Instructor & Moderator Zweiradsicherheit Berny von Berny’s Drive Academy, zeigt Dir …
Motorrad fahren ohne Führerschein

Aktion Fahren ohne Führerschein
Schon seit vielen Jahren gibt es diese Aktion ‚FOS‘ der Firma Limbächer aus Filderstadt. Bereits seit 2017 begleite ich als Instructor das beliebte Event. Wo hat man als „Nichtinhaber der Klasse A“ schon die Gelegenheit zu testen ob Motorrad fahren etwas für einen ist…
Am Samstag den 02.8.2025 starten die ersten beiden Gruppen wieder.
Manche erkennen bei der Aktion ‚FOS’auch das Motorradfahren nichts für sie ist. Dabei haben sie dann viel Geld gespart… den Führerschein beginnen und feststellen ‚is nix für mich‘ kostet definitiv mehrere hundert Euro.
Also: hast Du Lust und Interesse Motorrad zu fahren, besitzt aber noch keinen Motorrad-Führerschein?
Dann sei doch bei den nächsten Kursen dabei. Es gibt wieder freie Plätze:
02.08.2025 Samstag von 10 – 12 Uhr
02.08.2025 Samstag von 13 – 15 Uhr
05.08.2025 Dienstag von 14 – 16 Uhr
05.08.2025 Samstag von 17 – 19 Uhr
07.08.2025 Donnerstag 14 – 16 Uhr
07.08.2025 Donnerstag 17 – 19 Uhr
09.08.2025 Samstag von 10 – 12 Uhr
09.08.2025 Samstag von 13 – 15 Uhr
Hier kannst Du Dir direkt Deinen passenden Termin sichern…
Probiere es für Dich doch einfach ohne!
Völlig legal auf einem extra für diesen Tag abgesperrten Übungsparcours. Professionelle Trainer zeigen Dir wie es geht – die komplette Leihausrüstung inkl. eines Motorrads mit ABS und der Sicherheitsbekleidung wird an diesem Tag zur Verfügung gestellt.
Wichtig: Die Teilnahme ist erst ab 18 Jahren möglich!

Leistungen:
- Imbiss (Brezeln/Butterbrezeln)
- Getränke
- Instruktor
- Motorräder
- Sicherheitsbekleidung
Inhalte: Kurze Einweisung in Theorie + Praxis: Anfahren, Schalten, Bremsen, Blickführung, Fahren in kleinen Gängen
Preis pro Teilnehmer: € 105,–
Ort: Treffpunkt ist Limbächer & Limbächer Biker`s World in Filderstadt
Dauer: Pro Teilnehmer ca. 90 Min. Fahrzeit
Motorräder: Aktuelle Ein- und Wiedereinsteiger Modelle!
Schutzausrüstung:
- Stiefel
- Handschuhe
- Helm
- Textilkombis in den Größen S, L, XL / XXL
Nach kurzer Zeit rollen die Teilnehmer dann bereits über den Platz:

Das passiert, wenn ich meinen Führerschein nicht umtausche
Was passiert, wenn ich meinen Führerschein nicht umtausche?
Fristen, Verwarngelder, Konsequenzen
In Deutschland müssen rund 43 Millionen Führerscheine getauscht werden. Wir geben einen Überblick, wer wann betroffen ist, und was passiert, wenn der Führerschein nicht innerhalb der Frist umgetauscht wird.
Hintergrund dieser Maßnahme ist eine EU-Richtlinie, die vorsieht, dass ab 2033 ausschließlich fälschungssichere Führerscheine genutzt werden dürfen. Diese sollen zentral in einer Datenbank gespeichert werden, um Missbrauch zu verhindern. Es geht um etwa 15 Millionen Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 in Papierform ausgestellt wurden, sowie weitere 28 Millionen Scheckkartenführerscheine, mit einem Ausstellungsdatum zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013.
Neue Führerscheine mit begrenzter Gültigkeitsdauer
Die Vorgehensweise beim Umtausch selbst bleibt unverändert, erklärt der ADAC. Der Austausch erfolgt durch einen Antrag, wobei für die regulären Pkw- und Motorradklassen weder eine Prüfung noch eine Untersuchung notwendig ist. Wer jedoch seinen Führerschein nicht rechtzeitig umtauscht, riskiert ein Verwarnungsgeld. Wichtig: hierbei würde es sich nicht um eine Straftat handeln, anders verhält es sich bei Führerscheinen für Lkw und Busse.
Die neuen Führerscheine werden auf eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren beschränkt. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Erneuerung erforderlich.
Welche Konsequenzen hat es, wenn ich meinen Führerschein nach Ablauf der Frist nicht umtausche?
- Verwarnungsgeld: Es droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Dieses wird bei einer Kontrolle durch die Polizei erhoben, da ein Führerschein nach Ablauf der Umtauschfrist als ungültig gilt. Werden auch neu gesetzte Fristen verpasst, droht wiederholt ein Verwarnungsgeld.
- Ungültigkeit im Ausland: Ein nicht umgetauschter Führerschein könnte in anderen Ländern der Europäischen Union nicht mehr anerkannt werden. Das könnte insbesondere bei Mietwagenbuchungen oder Verkehrskontrollen problematisch sein.
- Kein Verlust der Fahrerlaubnis: Das Versäumnis des Umtauschs hat keinen Einfluss auf Ihre Fahrerlaubnis. Sie dürfen weiterhin fahren, allerdings müssen Sie im Falle einer Kontrolle mit den oben genannten Konsequenzen rechnen.
- Aufwand bei nachträglichem Umtausch: Ein nachträglicher Umtausch ist weiterhin möglich, allerdings sollten Sie mit Verzögerungen und zusätzlichen Gebühren rechnen, wenn Ihre Dokumente überprüft werden müssen.
Zum Stichtag 20. Januar 2025 sind folgende Personen nicht verpflichtet, ihren Führerschein umzutauschen
Inhaber von Papierführerscheinen (ausgestellt bis 31. Dezember 1998):
- Geburtsjahr vor 1953: Umtauschfrist bis 19. Januar 2033.
- Geburtsjahre 1953 bis 1970: Die Umtauschfristen sind bereits abgelaufen.
- Geburtsjahr 1971 oder später: Umtauschfrist bis 19. Januar 2025.
Inhaber von Kartenführerscheinen (ausgestellt zwischen 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013):
- Ausstellungsjahr 1999 bis 2001: Umtauschfrist bis 19. Januar 2026.
- Ausstellungsjahr 2002 bis 2004: Umtauschfrist bis 19. Januar 2027.
- Ausstellungsjahr 2005 bis 2007: Umtauschfrist bis 19. Januar 2028.
- Ausstellungsjahr 2008: Umtauschfrist bis 19. Januar 2029.
- Ausstellungsjahr 2009: Umtauschfrist bis 19. Januar 2030.
- Ausstellungsjahr 2010: Umtauschfrist bis 19. Januar 2031.
- Ausstellungsjahr 2011: Umtauschfrist bis 19. Januar 2032.
- Ausstellungsjahr 2012 bis 18. Januar 2013: Umtauschfrist bis 19. Januar 2033.
Personen, die ihren Führerschein ab dem 19. Januar 2013 erhalten haben, besitzen bereits den neuen EU-Führerschein und sind daher nicht vom Umtausch betroffen.
Die Fristen zum Umtausch
Um den Andrang bei den Behörden zu entzerren, wurde ein Stufenplan für den Umtausch beschlossen, der sich an Geburts- und Ausstellungsjahren orientiert.
Fristen zum Führerscheinumtausch
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind: | |
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
vor 1953 | 19.1.2033 |
1953 – 1958 | 19.1 2022 (keine Verwarngelder bis 19.7.2022) |
1959 – 1964 | 19.1.2023 |
1965 – 1970 | 19.1.2024 |
1971 oder später | 19.1.2025 |
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind: | |
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999 – 2001 | 19.1.2026 |
2002 – 2004 | 19.1.2027 |
2005 – 2007 | 19.1.2028 |
2008 | 19.1.2029 |
2009 | 19.1.2030 |
2010 | 19.1.2031 |
2011 | 19.1.2032 |
2012 – 18.1.2013 | 19.1.2033 |
Was wird für den Führerscheinumtausch benötigt?
Um den Pkw- oder Motorradführerschein umzuschreiben, sind folgende Dokumente erforderlich:
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ein biometrisches Passfoto im Format 35 x 45 mm
- der aktuelle Führerschein
Falls der alte Führerschein (grau oder rosa) nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt wurde, ist zusätzlich eine sogenannte Karteikartenabschrift erforderlich. Diese kann bei der ausstellenden Behörde telefonisch, per Post oder häufig auch online beantragt werden. Die Abschrift wird direkt an die neue Führerscheinstelle übermittelt. In vielen Fällen ist dieser Service kostenfrei.
Wie viel kostet der Führerscheinumtausch?
Der Umtausch kostet etwa 25 Euro.
Welche Klassen werden in den neuen Führerschein übernommen?
Die Umstellung umfasst eine Anpassung der bisherigen Fahrerlaubnisklassen. Führerscheine nach älteren Mustern (z. B. graue oder rosafarbene Dokumente) und alte Klassen (z. B. Klasse 2 oder 3) werden in die entsprechenden neuen Kategorien überführt. Eine detaillierte Umrechnung ist in Anlage 3 der Fahrerlaubnisverordnung aufgeführt.
Wie lange ist der neue Führerschein gültig?
Für die Pkw- und Motorradklassen wird die Gültigkeit des neuen Führerscheins auf 15 Jahre beschränkt, danach ist eine erneute Ausstellung erforderlich. Zuständig ist die Führerscheinbehörde am Wohnsitz.
Führerschein-Umschreibung
Klasse alt | Erteilungsdatum | Klasse neu | Schlüsselzahlen |
1 | vor dem 1.1.1989 | A, A2, A1, AM, L | L 174, 175 |
1a | vor dem 1.1.1989 | A, A2, A1, AM, L | L 174, 175 |
1b | nach dem 31.12.1988 | A1, AM, L | L 174, A1 79.05 |
2 | nach dem 31.3.1980 | A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T | C 172, A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A79.04,BE 79.06 |
3 | vor dem 1.4.1980 | A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T* | CE 79 (C1E>12 000 kg, I≤3), C1 171, L 174, 175, A1 79.05, A 79.03, A 79.04, BE 79.06 |
3 | nach dem 31.3.80 und vor dem 1.1.89 | A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T* | CE 79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3) ,C1 171, L 174, 175, |
A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04, BE 79.06 | |||
3 | nach dem 31.12.1988 | A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T* | CE 79 (C1E>12 000 kg, I≤3), C1 171, L 174, A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04, BE 79.06 |
4 | vor dem 1.4.1980 | A1, AM, L | L 174, 175, A1 79.05 |
5 | vor dem 1.1.1989 | AM, L | L 174, 175, AM 79.02 |
A1 | vor dem 19.1.2013 | A1, AM | A1 79.05 |
A (beschränkt) | vor dem 19.1.2013 | A2, A1, AM | |
A | vor dem 19.1.2013 | A, A2, A1, AM | |
B | vor dem 19.1.2013 | A, A1, AM, B, L | A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04 |
BE | vor dem 19.1.2013 | A, A1, AM, B, BE, L | A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04,BE 79.06 |
C1 | vor dem 19.1.2013 | A, A1, AM, B, C1, L | A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04 |
C1E | vor dem 19.1.2013 | A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, L | A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04,BE 79.06 |
C | vor dem 19.1.2013 | A, A1, AM, B, C1, C, L | A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04 |
CE | vor dem 19.1.2013 | A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T | A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04,BE 79.06 |
M | vor dem 19.1.2013 | AM | |
L | vor dem 19.1.2013 | L | |
S | vor dem 19.1.2013 | AM | AM 79.02 |
T | vor dem 19.1.2013 | AM, L, T | |
Quelle: ADAC | * Erfolgt die Zuteilung der Klasse T nur auf Antrag, wird diese nur in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Personen zugeteilt. |
Wie hoch ist das Verwarnungsgeld bei unterlassenem Umtausch?
Wer die Umtauschfrist versäumt, muss mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen. Werden auch neu gesetzte Fristen verpasst, droht erneut ein Verwarnungsgeld.
Gültigkeit des alten Führerscheins im Ausland
Die Nutzung eines abgelaufenen Führerscheins im Ausland hängt von den jeweiligen Bestimmungen des Reiselandes ab. Im Einzelfall können erhebliche Schwierigkeiten auftreten.
Wohnsitz im Ausland – was ist zu beachten?
Personen mit Wohnsitz im Ausland unterliegen den Regelungen des jeweiligen Landes, in dem sie ihren Lebensmittelpunkt haben. In solchen Fällen gelten die dortigen Vorgaben, wie etwa Umtauschfristen oder eventuell notwendige Gesundheitsuntersuchungen. Genaue Informationen hierzu erhalten Betroffene bei der Fahrerlaubnisbehörde ihres Wohnortes im Ausland.
Für Führerscheininhaber in EU-Mitgliedstaaten gilt jedoch eine einheitliche Frist: Der Umtausch muss bis spätestens zum 19. Januar 2033 erfolgen.
Fazit
Mehr als 40 Millionen Umtauschaktionen für einen „digitalen“ Führerschein, wo doch schon der Personalausweis fälschungssicher ist und die Dokumente im Tandem auch so funktionieren könnten – da könnte man sich durchaus über die Sinnhaftigkeit Gedanken machen. Muss man aber nicht. Wie immer bei Bürokratie heißt es: Beschlossen ist beschlossen.
So bleibt die Schadensfreiheitklasse erhalten
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Fahrkompetenz älterer Führerscheinbesitzer
Beitrag zum Erhalt der Fahrkompetenz älterer Führerscheinbesitzer:innen. Senior:innen bekommen von Expert:innen Hinweise für sicheres Fahrverhalten. TÜV-Verband plädiert für mehr Sachlichkeit in der Debatte. |
Vorschläge der EU-KommisionEin Vorschlag der EU-Kommission in der geplanten neuen Führerscheinrichtlinie erregt die Gemüter. Demnach soll die Fahrtauglichkeit von Senior:innen regelmäßig überprüft werden. Das Thema wurde zum Abschluss des 62. Verkehrsgerichtstags in Goslar wurde von Expert:innen für Verkehrssicherheit kontrovers diskutiert. Aktive Teilnahme am gesellschaftlichen LebenRichard Goebelt, Fachbereichsleiter Fahrzeug & Mobilität beim TÜV-Verband: „Für ältere Menschen bedeutet der Führerschein, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Mit zunehmendem Alter treten jedoch körperliche und kognitive Beeinträchtigungen auf, die sich auf die Fahrkompetenz auswirken. Zum Erhalt der Fahrkompetenz im Alter empfiehlt der TÜV-Verband regelmäßige Feedbackfahrten für Führerscheinbesitzer ab 75 Jahren. Im Rahmen dieser Feedbackfahrten bewertet ein Experte die Fähigkeiten der Senioren und zeigt Potenziale auf, wie sie ihre Fahrkompetenz erhalten können. Damit tragen die Feedbackfahrten dazu bei, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten und gleichzeitig die Mobilität älterer Menschen zu erhalten.“ Verkehr komplexer, Verkehrregeländerungen„Der Verkehr wird immer komplexer, Verkehrsregeln verändern sich und neue Fahrzeugtechnologien setzen sich durch. Feedbackfahrten bieten älteren Fahrern die Möglichkeit, ihr Wissen aufzufrischen und sich mit neuen Entwicklungen vertraut zu machen. So können die Fahrten das Selbstbewusstsein älterer Fahrer stärken und tragen dazu bei, dass sie sich im Straßenverkehr weiterhin sicher fühlen.“ Sicherheit und individuelle Mobilität sollten erhalten bleiben„Die aktuelle intensive Auseinandersetzung mit dem Thema der Fahreignung von Menschen über 75 Jahren ist grundsätzlich positiv. Dennoch ist es entscheidend, dass die Diskussion sachlich geführt wird. Es gibt keinen Grund, verbindliche ‚Zwangsuntersuchungen‘ der geistigen und körperlichen Mindestanforderungen für ältere Pkw-Fahrer einzuführen. Ebenso wenig ist es zielführend, keine Maßnahmen für eine sichere Verkehrsteilnahme im Alter zu ergreifen.“ Unfallstatistiken„Die Unfallstatistik zeigt: Ältere Autofahrer sind zwar seltener als der Durchschnitt der Bevölkerung in Unfälle verwickelt. Ist das aber der Fall, sind sie überdurchschnittlich häufig die Hauptverursacher. Bei den über 65-Jährigen ist das bei gut zwei Drittel der Unfälle der Fall (68 Prozent) und bei den über 75-Jährigen sogar bei 76 Prozent der Unfälle. Mit Blick auf die Verkehrssicherheit erfordert der demografische Wandel einen konstruktiven Dialog und die Suche nach Lösungen, die die Belange aller Verkehrsteilnehmer angemessen berücksichtigen. Die Einführung von Feedbackfahrten zielt darauf ab, individuelle Mobilität und Sicherheit für alle gleichermaßen zu erhalten.“ EU-Parlament EntscheidungenDas EU-Parlament wird voraussichtlich im Februar über die Reform der europäischen Führerscheinrichtlinie entscheiden. Der TÜV-Verband begrüßt die Pläne der EU-Mitgliedstaaten, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der regelmäßige Feedback-Fahrten mit Führerscheininhabern ab 75 Jahren ermöglicht. Quelle: TÜV |
Aus der Redaktion:
Meine vielfältigen Erfahrungen mit älteren Verkehrsteilnehmer zeigt deutlich das neuere Verkehrszeichen und Regeln unbekannt sind. Die Einführung ging an diesen Generationen vorbei. Durch die Veränderung in der Medienwelt erhalten diese die Informationen nicht mehr frei Haus geliefert. Zeitschriften wie die ADAC-Zeitung gibt es nur noch in drei verschiedenen Supermärkten. Zwar kostenfrei für Mitglieder, müssen jedoch dort abgeholt werden. Dies ist entweder nicht bekannt oder zu beschwerlich für die älteren. Um diese Informationen über die angebotenen Online-Plattformen abzurufen fehlen meistens die PC-Kenntnisse. Darüber hinaus haben sich Verhaltensweisen über Jahrzehnte ‚eingebrannt‘. Dazu gehören vor allem wichtige, zur Umsicht unbedingt notwendige Blicke zur Absicherung rundum. Diese sind sehr häufig einfach nicht mehr im Mindset oder können aufgrung körperlichen Versteifungen im Schulter/Nacken/Wirbelsäulenbereich nicht mehr wirksam eingesetzt werden.
Meiner Meinung nach wären angeordnete Feedback-Fahrten ab 75 Jahren notwendig. Der Personenkreis an älteren Fahrer:innen welche aktuell freiwillig Fahr-Fit-Checks buchen ist zu 90% nicht das Problem Klientel. Der sich verweigernde Teil ist sich meistens Bewußt, das es eventuell besser wäre, zur allgemeinen Sicherheit aller, kein Fahrzeug mehr zu führen.
Natürlich ist es nicht einfach diese Selbstständigkeit und Mobilität zu verlieren. Leider ist es manchmal aber nicht vermeidbar…
B. Eckert, Herausgeber | Fahrlehrer | Instructor & Moderator Zweiradsicherheit
Assistenzsysteme in der Benutzung
Assistenzsysteme im Auto
Autofahrer hören auf das eigene Gespür
Assistenzsysteme wie Abstandswarner oder Müdigkeitserkennung im Auto werden von den meisten Fahrerinnen und Fahrern als nützliche Helfer wahrgenommen. Trotzdem bleibt das Vertrauen in die eigenen Sinne ungebrochen. Dies ergab eine aktuelle Umfrage* von mobile.de, Deutschlands größtem Fahrzeugmarkt.
Einstellungen zu Assistenzsystemen
Großteil der Befragten sieht sie als sinnvolle Hilfe beim Steuern des Fahrzeugs (43,5 Prozent)
Akzeptanz von Warnsystemen
57,8 Prozent reagieren sofort auf Abstandswarnung, bei der Müdigkeitserkennung sind es 35 Prozent.
Sicherheitsbewusstsein bei Eltern
78,7 Prozent der Eltern kennen die Assistenzsysteme ihrer Fahrzeuge. Bei Personen ohne Kinder sind es nur 64,9 Prozent.
Ein großer Teil (43,5 Prozent) der deutschen Autofahrerinnen und -fahrer sieht Assistenzsysteme klar (18 Prozent) oder eher (25,5 Prozent) als Hilfe im Straßenverkehr an. Nur jeder Zwölfte (8 Prozent) empfindet die Systeme als Ablenkung. Doch trotz der grundsätzlich positiven Einstellung gegenüber den elektronischen Helfern besteht nach wie vor Skepsis bei der tatsächlichen Nutzung.
„Während vermeintlich objektive Assistenzsysteme, wie beispielsweise die Abstandswarnung, viel Akzeptanz finden, vertrauen Autofahrer bei subjektiven Themen wie der Müdigkeitserkennung eher auf ihr eigenes Gespür. Das zeigt, dass bei aller Automatisierung das Zusammenspiel von Mensch und Technik weiterhin eine wichtige Rolle spielt“, sagt Florian Baur, Chief Sales Officer (CSO) bei mobile.de.
Vermeintlich akkurate Systeme haben Vorrang
Die Umfrage zeigt Unterschiede in der Wahrnehmung und Nutzung von verschiedenen Assistenzsystemen. So gibt deutlich mehr als die Hälfte (57,8 Prozent) der Befragten an, dass sie bei einer Meldung des Abstandswarners sofort handeln und den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug vergrößern würde – unabhängig davon, ob sie selbst das Gefühl hat, dass der Abstand ausreicht. Dagegen verlassen sich 27,8 Prozent bei dieser Entscheidung auf ihr eigenes Urteil und vergrößern den Abstand nur dann, wenn sie es selbst für nötig halten.
Etwas anders verhält es sich bei der Müdigkeitserkennung: Hier zeigt sich, dass fast die Hälfte der Autofahrerinnen und -fahrer (47,7 Prozent) erst dann eine Pause einlegen würde, wenn sie sich tatsächlich müde fühlt – selbst dann, wenn das System im Fahrzeug schon früher eine Pause empfiehlt. Nur 35 Prozent der Befragten folgen der Meldung der Müdigkeitserkennung sofort, unabhängig von ihrem subjektiven Müdigkeitsgefühl.
Kinder sorgen im Auto für höheres Sicherheitsbewusstsein
Mehr als jeder Dritte (35,9 Prozent) Autofahrer gibt an, über alle integrierten Assistenzsysteme im Fahrzeug Bescheid zu wissen, während 32,9 Prozent diese zumindest teilweise kennen. Personen mit Kindern im Haushalt bestechen dabei mit besonders ausgeprägter Sachkenntnis: So kennen 78,7 Prozent der Eltern die Assistenzsysteme ihres Autos gut oder sehr gut im Vergleich zu 64,9 Prozent bei Personen ohne Kinder.
*Umfragebedingungen
Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 2.136 Personen zwischen dem 26. und 27. Juni 2024 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.
Über mobile.de
mobile.de ist Deutschlands größter Fahrzeugmarkt mit rund 1,4 Millionen inserierten Pkw, Nutzfahrzeugen, Motorrädern und E-Bikes. Sowohl Privatkunden als auch mehr als 40.000 registrierte Fahrzeughändler nutzen die Plattform und profitieren dabei von 108 Millionen Visits pro Monat (Quelle: mobile.de Google Analytics Tracking, Ø Monat Januar bis Dezember 2023). Als „One-Stop-Shop“ umfasst das Angebot von mobile.de neben dem An- und Verkauf auch Finanzierungs- und Leasinglösungen. Das 1996 gegründete Unternehmen ist ebenso wie Kleinanzeigen ein Tochterunternehmen von Adevinta, einem weltweit führenden Anbieter von Online-Kleinanzeigenportalen.
In der praktischen Ausbildung bringen wir den Fahrschülern den Umgang mit den Assistenzsystemen bei. Sie können also damit umgehen. Viele ältere Autofahrer sind jedoch im Umgang mit den verschiedenen Helferlein überfordert. Die Assistenzsysteme funktionieren schon recht gut, haben aber teilweise „Macken“ die man kennen muss. Z.B. die Verkehrszeichenerkennung irrt sich häufig durch seitlich in Ausfahrten stehende Geschwindigkeits-begrenzungen. Im schlimmsten Fall kann es durch das plötzliche abbremsen des ACC-Systems zum auffahren des hinteren Fahrzeugs kommen. Teilweise sind die Assistenzsysteme schon fester Bestandteil der praktischen Prüfung.
Bernhard (Berny) Eckert, Fahrschulinhaber, Fahrlehrer, Sicherheitsinstructor Zweirad
Großstädter sind am Steuer leichtsinniger
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Vorausschau beim Autofahren im Winter
Sicher unterwegs bei Eis und Schnee
Glatteis und Nässe steigern im Winter schnell die Rutschgefahr für Autofahrer. Auch die Sicht ist durch Schnee, Nebel und Dunkelheit häufig beeinträchtigt. Wer in der kalten und dunklen Jahreszeit mit dem Pkw unterwegs ist, sollte besonders vorsichtig fahren. Peter Schnitzler, Kfz-Experte von ERGO, weiß, worauf zu achten ist, um auch im Winter sicher an das gewünschte Ziel zu kommen. Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, klärt außerdem auf, ob es Pflicht ist, die Scheiben freizukratzen.
Das Auto auf die kalten Temperaturen vorbereiten
Wenn sich das Jahr dem Ende neigt und die Temperaturen sinken, heißt es wieder: Reifen wechseln. Spätestens bei Glatteis und Schnee ist die Fahrt mit Winterreifen Pflicht. Darüber hinaus gibt es weitere Vorkehrungen, die Autofahrer treffen sollten, um auf den Wintereinbruch vorbereitet zu sein. „Dazu gehört zum Beispiel das Überprüfen von Beleuchtung, Batterie und Scheibenwischer“, rät Peter Schnitzler, Kfz-Experte von ERGO. „Das Frostschutzmittel gilt es aufzufüllen sowie Eiskratzer und Handfeger in den Wagen zu legen. Am besten eignet sich ein Modell aus Kunststoff mit einer rauen und einer glatten Kante, um die Eisschicht auf den Scheiben optimal zu entfernen.“ Schnitzler empfiehlt außerdem, nur mit mäßigem Druck die Scheiben zu kratzen – das vermeidet Beschädigungen.
Fahrverhalten anpassen
Die richtige Vorbereitung allein reicht nicht aus, um im Winter sicher unterwegs zu sein. Entscheidend ist vor allem, das Fahrverhalten an die winterlichen Straßenverhältnisse anzupassen. Nicht nur Eis und Schnee auf den Straßen, sondern auch der Wechsel zwischen glattem, rutschigem und trockenem Asphalt macht das Autofahren im Winter gefährlich. „Um bei diesen Straßenverhältnissen Rutschen zu vermeiden, heißt es daher, die Geschwindigkeit anzupassen, vorausschauend zu fahren, genügend Abstand zu anderen Fahrzeugen zu halten und mehr Zeit für die Fahrt einzuplanen“, so der Kfz-Experte. „Für einen besseren Halt auf der Straße sorgt zudem das Fahren in einem möglichst hohen Gang mit einer niedrigen Drehzahl.“ Ruckartige und hektische Lenkbewegungen sollten Autofahrer unbedingt vermeiden und tagsüber das Tagfahr- oder Abblendlicht einschalten. „Wer ein besseres Gefühl für die herrschenden Bedingungen bekommen möchte, kann auf einer freien Strecke eine kurze Bremsprobe durchführen“, ergänzt Schnitzler.
Eiskratzen – Pflicht oder Kür?
Ist das Auto komplett unter einer weißen Schneedecke begraben, kann das Freiräumen schnell mühsam sein und viel Zeit kosten. Vor allem auf dem Weg zur Arbeit scheint es da verlockend, nur mit einem kleinen Sichtfenster loszufahren. „Das kann jedoch schnell nach hinten losgehen“, warnt Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. „Denn laut § 23 der Straßenverkehrsordnung sind Autofahrer dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Sicht nicht beeinträchtigt ist. Die Scheiben und auch die Rückspiegel sollten also von Schnee und Eis befreit werden. Ebenso müssen die Kennzeichen sowie nach § 17 StVO Scheinwerfer, Rücklichter und Blinker frei sein. Der nachfolgende Verkehr darf nicht durch Schneelawinen oder Eisstücke etwa vom Autodach gefährdet werden. Natürlich können diese auch beim Bremsen auf die eigene Frontscheibe rutschen. Schnee auf der Motorhaube kann schnell die eigene Sicht beeinträchtigen, Schnee auf dem Kofferraumdeckel dem nächsten Auto auf die Windschutzscheibe geraten. Es empfiehlt sich also, das ganze Auto von Schnee und Eis zu befreien.“ Wer dies unterlässt, riskiert unter anderem ein Bußgeld und muss mit einer Teilschuld im Falle eines Unfalls rechnen.
Besonders gefährlich: Blitzeis
Im Winter sorgt vor allem plötzlich auftretendes Blitzeis für spiegelglatte Straßen und Unfälle. Autofahrer, die ins Rutschen geraten, können sich meist nicht auf technische Hilfsmittel wie das Antiblockiersystem (ABS) oder das Elektronische Stabilitätsprogramm (ESP) verlassen. Der Kfz-Experte von ERGO empfiehlt daher, auf die Warnhinweise für Blitzeis wie leise Abrollgeräusche der Reifen, ein unnatürliches Lenkverhalten oder durchdrehende Reifen zu achten und das Fahrverhalten entsprechend anzupassen. Das heißt, den Verkehr aufmerksam zu beobachten, vorausschauend zu fahren und einen bis zu dreimal größeren Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmern einzuhalten. Dies gilt besonders auf Brücken, Kuppen, wenig befahrenen Straßen und in Waldgebieten. „Wer bei Glatteis und Schnee auf das Autofahren verzichten kann, sollte den Wagen am besten stehen lassen – das ist am sichersten“, so Schnitzler.
Bildmaterial und Text: (Quelle: ERGO Group)Weitere Bearbeitung und Ergänzungen: Berny
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