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AUSBILDUNG
- Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF17)
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
- Eingeschlossene Klassen: AM, L
STUNDENPENSUM
Theorie
- Doppelstunden à jeweils 90 Minuten
- Bei Ersterteilung: 12 Theoriestunden
- Bei Erweiterung: 6 Theoriestunden
- Zusatzstoff: 2 Theoriestunden
Praxis
- Übungsstunden: nach Bedarf
- Überlandfahrt: 5 Fahrten
- Autobahnfahrt: 4 Fahrten
- Dunkelfahrt: 3 Fahrten
VORAUSSETZUNGEN
- Biometrisches Passfoto
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
MERKMALE
- Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
- Zulässige Gesamtmasse: max. 3.500 kg
- Max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung
- Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht von max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zulässigem Gesamtgewicht über 750 kg erlaubt, wenn zulässiges Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg beträgt
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