Alkohol und Drogen am Steuer

Absolut meine Meinung: Alkohol und Drogen 0,0000 Promile

Ein Thema im Theorie Unterricht behandelt Alkohol und Drogen. Mein Ansatz hier ist ein ganz klares Verbot mit 0,0 Grenzen. Die Umfrage die der TÜV in Auftrag gab zeigt ganz deutlich das ich mit meiner Meinung nicht alleine da stehe. Anstatt eine Canabis Grenze zu diskutieren hätte die Chance genutzt werden sollen und grundsätzlich ein Verbot auszusprechen. Genau dies diskutiere ich mit meinen Fahrschülern. Für Fahranfänger in der Probezeit sowie für junge Fahrer bis zur Vollendung des 21ten Lebensjahres gilt das Alkoholverbot. Warum also nicht generell für alle???? Berny

Info zu Fahrrad und Promile

Wer mit einer Blutalkoholkonzentration ab 1,6 Promille auf dem Fahrrad unterwegs ist, begeht eine Straftat. Man gilt dann als absolut fahruntüchtig.

Aber Achtung: Schon eine Alkoholisierung ab 0,3 Promille kann strafbar sein, wenn zusätzlich alkoholbedingte Ausfallerscheinungen vorliegen

TÜV Umfrage: 

Fast alle Bundesbürger:innen halten den Konsum von Alkohol und anderen Drogen für gefährlich für die Verkehrssicherheit. Anlässlich des Verkehrssicherheitstages am 15. Juni fordert der TÜV-Verband wirksamere Maßnahmen gegen Alkohol- und Drogenfahrten.

Die Bundesbürger:innen halten Alkohol am Steuer für genauso gefährlich für die Verkehrssicherheit wie den Konsum anderer Drogen wie Kokain, Crack oder LSD: Jeweils 80 Prozent halten den Konsum für „sehr gefährlich“ für die Sicherheit im Straßenverkehr, jeweils weitere 15 Prozent für „eher gefährlich“. Das hat eine repräsentative Ipsos-Umfrage im Auftrag des TÜV-Verbands unter 2.500 Personen ab 16 Jahren ergeben. Auch der Konsum von Cannabis wird von insgesamt 85 Prozent als gefährlich eingeschätzt – davon halten 55 Prozent das Rauschmittel für „sehr gefährlich“ und 30 Prozent für „eher gefährlich“. „Die überwiegende Mehrheit ist sich der Gefahren bewusst, die vom Konsum von Alkohol und Drogen im Straßenverkehr ausgehen“, sagt Fani Zaneta, Referentin für Verkehrssicherheit beim TÜV-Verband. „Trotz der breiten gesellschaftlichen Ablehnung von Rauschfahrten mangelt es jedoch an wirksamen Maßnahmen. Hier ist die Politik in der Pflicht, die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen.“

Verkehrsunfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel nehmen zu

Laut Statistischem Bundesamt kam es im Jahr 2023 in Deutschland zu 15.453 Verkehrsunfällen mit Personenschaden unter dem Einfluss berauschender Mittel. „Die hohe Anzahl der Rauschunfälle zeigt, dass Handlungsbedarf besteht“, sagt Zaneta. „Um Alkohol- und Drogenfahrten effektiver zu verhindern, müssen wir über geeignete Sanktionen, bessere Aufklärung und eine konsequentere Verfolgung von Verkehrsverstößen diskutieren.“ Ebenso wichtig sei es, Fahreignungsbegutachtungen bereits früher anzuordnen.

TÜV Mobility Studie 2024: Mehrheit für absolutes Alkoholverbot

Einen gesellschaftlichen Konsens gibt es laut TÜV-Umfrage auch hinsichtlich der Null-Promille-Grenze: Für die Mehrheit der Befragten ist Alkohol am Steuer unabhängig vom Verkehrsmittel ein Tabu. Gut vier von fünf Personen (81 Prozent) sprechen sich für ein absolutes Alkoholverbot für Autofahrer:innen aus. Ein ähnlich hoher Zuspruch (80 Prozent) besteht auch für ein vollständiges Alkoholverbot für Fahrer:innen von Motorrollern, Motorrädern, Mopeds und Mofas. Auch bei der Nutzung von E-Scootern befürworten fast drei Viertel (73 Prozent) die Null-Promille-Grenze. Drei von fünf Befragten (62 Prozent) unterstützen ein Alkoholverbot für Radfahrer:innen. Nur 9 Prozent lehnen die strenge Vorgabe für sämtliche Verkehrsteilnehmer:innen ab. „Eine Null-Promille-Grenze würde die Botschaft verstärken, dass Alkoholkonsum und Autofahren voneinander getrennt werden müssen. Wer Alkohol trinken will, sollte vorher Alternativen zum Auto planen“, sagt Zaneta.

Alkohol und Drogen am Steuer: TÜV-Verband pocht auf wirksame Maßnahmen

Längst überfällig ist die Absenkung der Promillegrenze für die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) von 1,6 auf 1,1 Promille. Ab dem Blutalkoholwert von 1,1 Promille gelten Fahrer:innen als absolut fahruntüchtig und das Unfallrisiko steigt auf das Zehnfache im Vergleich zu nüchternen Fahrer:innen. „Im Normalfall befinden sich Personen mit einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille in einem akuten Rauschzustand und verhalten sich dementsprechend“, erklärt Zaneta. „Menschen, denen man 1,1 Promille äußerlich nicht anmerkt, sind Alkohol gewöhnt.“ Bei ihnen besteht die Gefahr, dass sie auch betrunken Auto fahren. „Niedrige Promillegrenzen geben das klare Signal, dass Alkoholkonsum und Autofahren nicht zusammenpassen“, betont Zaneta.

Ebenso gefährlich wie Alkohol ist der Konsum von anderen Drogen im Straßenverkehr. Fahrende, die unter dem Einfluss von Cannabis oder anderer Drogen stehen, gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer:innen. „Unsere Verkehrssicherheitsstrategie muss sich an der Vision Zero orientieren, die darauf abzielt, die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten auf Null zu senken“, fordert Zaneta. Vor diesem Hintergrund kritisiert der TÜV-Verband die Erhöhung des Grenzwerts für Cannabis am Steuer. „Die Erhöhung des THC –Grenzwertes im Straßenverkehr erweckt den Eindruck, als sei es unbedenklich zu kiffen und Auto zu fahren. Hier ist mehr Aufklärung erforderlich, die klarmacht, wie Cannabis die Fahrtüchtigkeit verringert und wie wichtig es ist, Fahren und Rauchen zu trennen“, sagt Zaneta. „Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Lockerung fahrlässig. Wir brauchen mehr Studien und wissenschaftliche Daten, damit klar definiert werden kann, wann mit THC im Blut das sichere Fahren beeinträchtigt wird.“ Um Fahrten unter dem Einfluss berauschender Mittel zu erkennen und zu verhindern, sei es außerdem unerlässlich, dass die polizeiliche Verkehrsüberwachung mit höherem Personaleinsatz gestärkt wird.

Alle Umfrageergebnisse sind im vollständigen Studienbericht der TÜV Mobility Studie 2024 abrufbar: www.tuev-verband.de/studien/tuev-mobility-studie-2024

Methodik-Hinweis: Grundlage der Studienergebnisse ist eine repräsentative Ipsos-Umfrage im Auftrag des TÜV-Verbands unter 2.500 Personen ab 16 Jahren. Die Umfrage wurde zwischen 14.03.2024 und 03.04.2024 durchgeführt. Die Fragen und Antwortoptionen sind im Wortlaut im Studienbericht einsehbar.

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