Motorrad fahren mit Schlüsselzahl B196

 

Seit Beginn des Jahres 2020 ist es in Deutschland möglich, durch die Teilnahme an einer speziellen Fahrerschulung die Berechtigung der Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse B auf das Führen von Leichtkraf­trädern (Hubraum 125 cm³, Nennleistung 11 kW, Leistungs­gewicht max. 0,1 kW/kg) auszuweiten. © Bernhard Eckert / Business-ON Stuttgart

Seit Anfang 2020 gibt es nun die neue Führerscheinerweiterung B196. Diese ermöglicht das fahren von Motorrädern bis 125 ccm. Voraussetzung: mind. 25 Jahre alt, 5 Jahre im Besitz der Klasse B…

In anderen EU-Ländern schon länger möglich, seit 01.01.2010 nun auch in Deutschland: Motorrad fahren mit dem Pkw-Führerschein.

Laut Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ist es das Ziel, mehr Mobilität – insbesondere auch im Bereich der Elektromobilität – zu ermöglichen und gleichzeitig die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Gerade im ländlichen Raum soll so die individuelle Mobilität gestärkt und der Verkehr durch den Einsatz alternativer Antriebe klimafreundlicher gemacht werden.

Wie funktioniert die neue Regelung?

Klasse B mit der Schlüsselzahl 196
Seit Beginn des Jahres 2020 ist es in Deutschland möglich, durch die Teilnahme an einer speziellen Fahrerschulung die Berechtigung der Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse B auf das Führen von Leichtkrafträdern (Hubraum 125 cm³, Nennleistung 11 kW, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg) auszuweiten. Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1. Die Berechtigung wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl 196 bei der Klasse B nachgewiesen und gilt nur in Deutschland. Das ist aber bereits in Änderung…

Zu beachten ist dabei!!

Fahrten im Ausland sind nicht möglich. Die Schlüsselzahl B196 berechtigt nur zum Führen von Leichtkrafträdern in Deutschland. Für Fahrten im Ausland ist nach wie vor ein Führerschein der Klasse A1 erforderlich.

Voraussetzungen für den Erwerb der Schlüsselzahl 196

  • Mindestalter 25 Jahre
  • Ununterbrochener Vorbesitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
  • Erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung in Theorie und Praxis bei einer Motorradfahrschule durch einen Motorradfahrlehrer (kann bereits mit 24 Jahren begonnen werden)

Vorlage der Teilnahmebescheinigung über die Fahrerschulung bei der für den Wohnort des Bewerbers zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung (= Datum der Teilnahme-bescheinigung) und dem Eintrag der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten.

Wie wird die Berechtigung dokumentiert?

Bei Vorlage der Bescheinigung der Fahrschule über die erfolgreiche Teilnahme an der vorgeschriebenen Fahrerschulung wird von der für den Wohnort des Bewerbers zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ein neuer Führerschein ausgestellt. In diesen wird als Nachweis der Berechtigung, Leichtkrafträder zu führen, bei der Klasse B die Schlüsselzahl 196 eingetragen.

Welche Unterlagen werden für den Eintrag der Schlüsselzahl 196 benötigt?

  • Biometrisches Passbild
  • Bescheinigung der Fahrschule über die Teilnahme an einer Fahrerschulung gemäß Anlage 7b der Fahrerlaubnisverordnung

Welche Fahrzeuge dürfen mit der Schlüsselzahl B196 gefahren werden?

Zweirädrige Leichtkrafträder

Verbrennungs- oder Elektromotor mit folgenden technischen Vorgaben:

Motorleistung maximal 11 kW; Leistungsgewicht höchstens 0,1 kW/kg; Bei Verbrennungsmotor: Hubraum maximal 125 cm³

Als Beispiel das Faster-Son Modell XSR125 von Yamaha:

Faster Son-Modell XSR125

XSR Modelle – Für Freigeister entwickelt Entwickelt für Fahrer, die die einzigartige Verbindung des True Heritage-Designs mit zeitlosem Neo-Retro-Look und brandaktueller Technologie schätzen, sind die Sport Heritage-Modelle von Yamaha wirklich eine Klasse für sich. Alle XSR-Modelle mit ihrem einzigartigen Charakter und unvergänglichen Reiz werden nicht nur entwickelt, um ein herausragendes Fahrerlebnis zu bieten. Durch sie […]

Bitte beachten!!

Dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A1 mit symmetrisch angeordneten Rädern (Trikes) sind nicht erlaubt.

Welchen Mindestumfang und welche Inhalte umfasst die vorgeschriebene theoretische Schulung?

Es müssen mindestens 4 Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten Dauer klassenspezifischer Unterrichtsstoff für Motorradfahrer besucht werden.

Die erforderlichen Unterrichtseinheiten: A1 + A2; A3 + A4

Dabei geht es z.B. um folgende motorradspezifische Unterrichtsthemen (Auszug):

1. Lektion: Fahrer/Beifahrer/Fahrzeug

a. Persönliche Voraussetzungen
b. Schutz des Fahrers
c. Betriebs- und Verkehrssicherheit, Wartung und Pflege
d. Mitnahme von Beifahrern und Gepäck

2. Lektion: Besonderes Verhalten beim Motorradfahren
a. Spezielle Verkehrsregeln und Gefahren für Motorradfahrer
b. Sehen und gesehen werden
c. Fahrbahn „lesen“
d. Umweltbewusstes Fahren

3. Lektion: Besondere Schwierigkeiten und Gefahren für Motorradfahrer
a. Hauptgefahren durch andere Verkehrsteilnehmer
b. Fahren unter erschwerten Bedingungen (Sicht, Wetter)
c. Fahren bei Dämmerung und bei Dunkelheit
d. Sehen und gesehen werden
e. Verhalten nach Unfällen

4. Lektion: Fahrtechnik und Fahrphysik
a. Bedeutung von Übungen zur Fahrzeugbeherrschung
b. Kreiselkräfte, stabile und instabile Fahrzustände
c. Befahren von Kurven (Lenkimpulstechnik, Fliehkraft, Schräglage, Blicktechnik)
d. Bremsen, Ausweichen
e. Kritische Fahrzustände

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Welchen Mindestumfang und welche Inhalte umfasst die vorgeschriebene praktische Schulung?

Es müssen mindestens 5 Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten Dauer fahrpraktische Schulung für Motorradfahrer absolviert werden. Die Schulung kann teilweise im „Schonraum“ (= Parkplatz, Übungsplatz, Industriegebiet o.ä.) und ansonsten im Realverkehr durchgeführt werden.

Dabei müssen z.B. folgende Inhalte geübt werden (Auszug):

1. Grundfahrübungen
a. Fahren im instabilen Bereich (Schrittgeschwindigkeit)
b. Kreisfahrt und Slalom
c. Brems- und Ausweichübungen
d. Gefahrbremsung

2. Fahrten im Realverkehr
a. Überlandfahrt
b. Autobahnen oder Schnellstraßen
c. Stadtverkehr

Mit welchen Fahrzeugen muss die Schulung durchgeführt werden?

Es müssen zweirädrige Krafträder der Klasse A1 verwendet werden, die den Vorgaben der Anlage 7 Nr. 2.2.3 der Fahrerlaubnisverordnung entsprechen:

  • Motorleistung bis zu 11 kW
  • Verhältnis von Leistung zu Leermasse von nicht mehr als 0,1 kW/kg
  • durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mindestens 90 km/h
  • mit Verbrennungsmotor: Hubraum mindestens 120 cm³, wobei eine Unterschreitung des Hubraums um 5 cm³ zulässig ist
  • mit Elektromotor: Verhältnis Leistung/Leermasse mindestens 0,08 kW/kg

Kann die Schulung auch auf einem Automatikfahrzeug durchgeführt werden?

Ja. Auch wenn die Schulung auf einem Automatikfahrzeug durchgeführt wurde, wird die Fahrberechtigung nicht auf Fahrzeuge mit automatischem Getriebe beschränkt.

Zeitpunkt der Teilnahmebescheinigung

Die Fahrschule darf die Schulung erst dann abschließen und die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung erst dann ausstellen, wenn der Teilnehmer während der fahrpraktischen Übungen seine Fähigkeiten zum Führen von Krafträdern der Klasse A1 erfolgreich unter Beweis gestellt hat.

Anmerkung aus der Redaktion:
„Kommt der ausbildende Fahrlehrer zum Ergebnis, dass die Teilnahme an der praktischen Schulung nach dem Absolvieren des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestumfangs von 5 Doppelstunden à 90 Minuten noch nicht erfolgreich war, muss die Fahrschule die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung verweigern.“ Bernhard Eckert, Fahrlehrer Klasse A: „In diesem Fall müssen zunächst weitere Übungseinheiten durchgeführt werden.“

Fazit:

Inhabern einer Fahrerlaubnis der Klasse B (Autoführerschein) wird dadurch das Führen von Krafträdern der Fahrerlaubnisklasse A1 in Deutschland erleichtert. Die Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde am 30.12.2019 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 52 veröffentlicht. Sie trat am 31.12.2019 in Kraft und betrifft Zweiräder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung bis zu 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg ist. Für Geniesser, die einfach mit einem großen Roller auch weitere Strecken, vor allem Kraftfahrstraßen nutzen wollen, eine tolle Sache.

Nachteil:

„Fairer Weise muß man an der Stelle aber auch auf Nachteile des B196 eingehen“, so B. Eckert, Fahrlehrer Kl A. „Als Einstieg zum Aufstieg auf andere Klasse A2 oder Klasse A Führerscheine ist er nicht geeignet. Wer später doch ev. über 125 ccm fahren möchte muß ganz normal Theorie, Praxis mit jeweils Prüfungen absolvieren. Beim Mindestalter 25 Jahren ist also gut zu überlegen ob nicht doch gleich Klasse A eine Alternative ist. Die Kosten liegen unter Umständen nicht so weit auseinander. Wer schon jahrelang Roller fährt bringt Fahrpraxis ja schon mit.  Zudem kann mit dem B196 nur in Deutschland gefahren werden. Im Ausland gilt die Erweiterung auf 125 ccm nicht.“

Dein 125 ccm Zweirad sollte unbedingt ABS haben

Wichtig an dieser Stelle: Zu empfehlen ist auf jeden Fall nur ein Rollermodell mit ABS System. Als Neuling auf einem Zweirad mit 125 ccm ist ein Bremssystem ohne ABS ein großes Sicherheitsrisiko.  Bei blockierenden Rädern ist, ohne entsprechende Erfahrung, eine Sturz vorprogrammiert. Dieser zieht unter Umständen schwerere Verletzungen nach sich.

Bitte unbedingt auch immer die vorgeschriebene Schutzbekleidung tragen.

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