Klasse-B196

Clever, ohne Antrag, Zeit sparend: Klasse B erweitern mit B196

Schnell und einfach kannst Du Leichtkrafträder der Motorradklasse A1 fahren – ganz ohne Prüfung und zu deutlich geringeren Kosten.

Wer kennt es nicht? In kilometerlangen Staus steigt die Sehnsucht vieler Berufstätiger, sich auf das Motorrad zu schwingen und die gemeinsten Nadelöhre der Stadt entspannt auf zwei Rädern zu umschiffen.

Kein Problem mit einem B196-Führerschein: Erweitere Deinen Klasse B-Autoführerschein unkompliziert um eine sogenannte Schlüsselzahl 196 und fahre damit auch leichte Motorräder mit maximal 15 PS (zum Beispiel eine 125er Maschine). Damit erreichst Du Geschwindigkeiten bis zu 100 km/h und benötigst keine separate Fahrerlaubnis mehr.

Musst Du für einen B196-Führerschein eine Prüfung ablegen?

Nein! Die theoretische und die praktische Prüfung fallen bei einer Erweiterung auf B196 komplett weg. Du musst lediglich mindestens vier zusätzliche Theoriestunden und mindestens fünf praktische Fahrstunden zu je 90 Minuten absolvieren.

Anschließend bekommst Du direkt von Deiner Fahrschule die Teilnahmebestätigung über die Schulung. Wird diese Bestätigung nun bei der Behörde vorgelegt, erhältst Du den Eintrag der Schlüsselzahl 196 und kannst mit Deinem B196-Führerschein künftig mit leichten Motorrädern auf den Straßen unterwegs sein.

Was gilt es beim B196-Führerschein sonst noch zu beachten?

  • Du musst mindestens 25 Jahre alt sein, um Dir die Schlüsselzahl 196 eintragen zu lassen. Die Schulung kannst Du aber natürlich schon ab einem Jahr vorher, also mit 24 Jahren, beginnen./li>
  • Du musst seit mindestens fünf Jahren einen Führerschein der Klasse B besitzen.
  • Es handelt sich beim B196-Führerschein nicht um einen Führerschein der Klasse A1. Somit ist auch keine Aufstiegsregelung (wie z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2) möglich. Für größere Maschinen muss ein entsprechender Führerscheinerwerb erfolgen.
  • Diese neue Regelung gilt nur in Deutschland. Im Ausland dürfen damit keine Leichtkrafträder der Motorradklasse A1 bewegt werden.

Im Folgenden findest Du zusammengefasst alle Informationen zur Ausbildung, dem Stundenpensum, den Voraussetzungen und den Merkmalen zum B196-Führerschein:

Ausbildungsinfos zur Klasse B196:

  • Mindestalter: 25 Jahre
    (mind. fünfjähriger Vorbesitz des Klasse B-Führerscheins notwendig)
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Keine

STUNDENPENSUM

Theorie
  • Doppelstunden à 90 Minuten: mind. 4
Praxis
  • Übungsstunden à 90 Minuten: mind. 5 Fahrten

VORAUSSETZUNGEN

  • Biometrisches Passfoto
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Kopie des Führerscheins (Klasse B)
  • Teilnahmebestätigung über B196-Schulung durch die Fahrschule

MERKMALE

LEICHTKRAFTRÄDER DER MOTORRAD­KLASSE A1
  • Hubraum max. 125 ccm
  • Motorleistung max. 11 kW (15 PS)
  • Verhältnis Leistung/Leergewicht max. 0,1 kW/kg

Klasse B96

Wohnwagen anhängen und los gehts

Der B96-Führer­schein

Der B96-Führerschein erfordert keine praktische Prüfung. Er ist eine Erweiterung der Klasse B. Er wird ergänzt um die Schlüsselzahl 96. Durch diese kannst Du dann auch schwere Anhänger ans Auto packen.

Grundsätzlich darfst Du bereits mit Deinem PKW-Führerschein (Klasse B) nur kleine Anhänger ziehen. Dabei darf das Kraftfahrzeug jedoch maximal 3.500 kg schwer sein und der Anhänger nicht mehr als 750 kg wiegen. Ist der PKW leichter als 3.500 kg, kann der Anhänger auch mehr als 750 kg wiegen. Die Kombination aus PKW und Anhänger darf die zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg jedoch nicht überschreiten.

Hast Du vor einen Wohnwagen oder Camper zu zeihen? Dann bleibt Dir nur eine Erweiterung Deines Klasse B Führerscheins. Nach der Fahrerschulung für die Schlüsselzahl 96 kannst Du künftig mit einer zulässigen Gesamtmasse
( Kombination aus PKW und Anhänger) bis zu 4.250 kg unterwegs sein. Sollte dieser Wert überschritten werden, benötigst du einen BE-Führerschein.

Wie berechnet sich das zulässige Gesamtgewicht?

Das zulässige Gesamtgewicht ist das Gewicht, das ein leeres Fahrzeug bzw. ein Anhänger zusammen mit seiner Ladung maximal wiegen darf. Also:

zulässiges Gesamtgewicht = Leergewicht + maximale Zuladung

Dieser Wert ist übrigens auch im Fahrzeugschein nachzulesen.

Bei der Erweiterung um die Schlüsselzahl 96 ist keine externe Prüfung notwendig. Du musst lediglich einen Kurs in unserer Fahrschule absolvieren (Theorie & Praxis).

Alle Infos zur Klasse B96AUSBILDUNG

  • Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF 17)
  • Ausbildung: besondere Schulung
  • Prüfung: keine
  • Vorbesitz: Klasse B
  • Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt.

STUNDENPENSUM

  • Mindestens 7 Stundenv
  • Theoretischer Übungsstoff: mindestens 2,5 Stunden
  • Praktischer Übungsstoff: mindestens 3,5 Stunden
  • Fahrpraktische Übungen: mindestens 1 Stunde pro Teilnehmer

VORAUSSETZUNGEN

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

MERKMALE

Kfz der Klasse B mit Anhänger

  • zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers über 750 kg
  • zulässiges Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4250 kg
error: Content is protected !!